Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.musikhaus-hammerschmidt.at. Die Musik Hammerschmidt GmbH ist bemüht, ihre Internetpräsenz möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten – im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist aktuell nur teilweise mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer internen Prüfung, die am 27. Juni 2025 durchgeführt wurde.

Kurzbeschreibung der Website

Die Website „musikhaus-hammerschmidt.at“ bietet Musikinstrumente, Zubehör und Reparaturservices eines traditionsreichen Musikhauses in Tirol. Nutzer können sich über Produkte online informieren und diese kaufen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen bestehen derzeit folgende Einschränkungen:

Tastaturbedienung: Die Navigation ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht durchgängig optimiert – insbesondere bei interaktiven Elementen wie Slidern.

ARIA-Kennzeichnungen: In bestimmten Websitebereichen fehlen semantische Markierungen (z. B. Rollen oder Statusmeldungen), die für unterstützende Technologien notwendig wären.

Bilder und Grafiken: Einige visuelle Inhalte sind (noch) nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.

Formulare: Eingabefelder sind teilweise unzureichend beschriftet, wodurch eine vollständige Nutzung mit Screenreadern erschwert sein kann.

Die Behebung dieser Einschränkungen ist für das Jahr 2026 geplant.

Erstellungsdatum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 verfasst und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Mängel im Hinblick auf die Barrierefreiheit dieser Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt bei uns:

Musik Hammerschmidt GmbH
Bahnhofstraße 38, 6112 Wattens

Telefon: 05224 52421
E-Mail: shop@musikhaus-hammerschmidt.at

Beschwerdemöglichkeit bei mangelnder Barrierefreiheit

Sollten Sie uns bereits auf Barrieren hingewiesen haben und keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzureichen.

Diese Beschwerde können Sie elektronisch an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) richten, die als zuständige Stelle für die Überwachung der Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) fungiert.

Das Online-Beschwerdeformular finden Sie auf der Website der FFG:

Kontaktformular der Beschwerdestelle – FFG

Die FFG prüft, ob die gemeldeten Mängel tatsächlich einen Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit durch den Bund oder eine ihm zugeordnete Einrichtung darstellen.

Ist die Beschwerde berechtigt, spricht die FFG gegenüber den Verantwortlichen Empfehlungen aus und schlägt konkrete Maßnahmen zur Behebung der Barrieren vor.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite.

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